Götterse. Ich war gerade als Zuschauer in einem Strafprozess wegen Ladendiebstahl. Eine Freundin … keine von denen die meine StammleserInnenschaft so kennen könnte … soll aus einem Geschäft was geklaut haben.

Seltsam. Die Richterin war sich mit dem Staatsanwalt schon einig, dass sie schuldig ist, als der Detektiv seine Aussage machte. So zumindest mein Eindruck.

Und der Anwalt von S. hatte gleich gar keine Chance. Und zwar wegen eigener …  Der hat die ganze Situation gar nicht begriffen, hat sie nicht mal vorher gefragt, ob sie wirklich was geklaut hat oder nicht, hat sich an einem Strohhalm festgehalten, den die relativ konfuse Frau ihm gegeben hat, der aber gar nicht relevant war. Albern, wirklich albern.

Und die Höhepunkte: während sich die Richterin zu Beratung mit sich zurückzog, meinte der Staatsanwalt zu ihm völlig berechtigt, er müsse ihm einen kollegialen Rat geben: Beim Plädoyer im Strafprozess steht man auf. Zudem belehrte ihn die Richterin in der Urteilsbegründung, dass ein Beweisantrag vorher schriftlich bei ihr einzureichen wäre und nicht während der Verhandlung mal eben zusammengestammelt werden kann.

Nu kann ich natürlich nicht behaupten, wenn ich Anwalt gewesen wäre, hätte ich gewonnen. Aber was der Detektiv da erzählt hat, wäre meines Erachtens leicht zu entkräften gewesen. Dafür soll sich die jetzt verurteilte Diebin intelligent genug angestellt haben. War ja nicht einfach in Tasche stecken und rausgehen angesagt.

Kassiert hat der Anwalt übrigens irgendwas um 260 Euro. Ich frag mich grad, ob man ihm das streitig machen kann.

Und warum stehen da oben jetzt drei Punkte hinter dem Wort „eigener“? Weil ich morgen den Namen vom Anwalt hier eintippen werde. Muss ich nur noch mal nachfragen.